Hearthstone BG Regelwerk

Sommersemester 2022
Version 23.05.2022

§1 Allgemeines

§ 1.1 Definitionen

§ 1.1.1 Wettbewerb

Der “Uniliga Hearthstone Battlegrounds StudiCup” („Wettbewerb”) ist ein Turnier, in dem nur Studenten deutscher Hochschulen zugelassen sind (siehe §1.2.2.1 Spieler). Die Teilnahme an dem StudiCup hat insbesondere den Zweck, E-Sport an deutschen Hochschulen zu etablieren.

§ 1.1.2 Veranstalter

Die Uniliga ist alleiniger Veranstalter des Wettbewerbs.

§ 1.1.3 Natürliche Personen

Eine natürliche Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten.

§ 1.1.4 Institution

Eine Institution ist im Allgemeinen eine Hochschule mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland.

§ 1.1.4.1 Institutionen einer Stadt zusammenlegen

Institutionen können auf Antrag zusammengelegt werden, wenn es der Standortentwicklung dienlich ist.

Dies ist insbesondere der Fall, wenn:

  1. diese Institutionen bereits demselben Hochschulsport angehören.
  2. Institutionen mit weniger als 10.000 Studenten einer größeren Institution beitreten wollen.

Wird die Zusammenlegung beantragt, soll nur eine Vereinigung an den betroffenen Institutionen bestehen.

Der Antrag muss per Email an support@uniliga.gg gestellt werden und die Institutionen müssen mit vollem Namen genannt werden.

Die Zusammenlegung muss semesterweise aufrechterhalten werden. Dies geschieht durch erneuten Antrag an support@uniliga.gg.

Wird dem Veranstalter seitens einer Institution mitgeteilt oder bestehen sonstige wichtige Gründe, dass eine Zusammenlegung insbesondere aus Gründen des Hochschulrechts nicht zulässig ist, können bereits bestehende Zusammenlegungen aufgelöst werden.

§ 1.1.4.2 Kleinere Institutionen zusammenlegen

Kleinere Institutionen (<5000 Studenten) können darüber hinaus vorübergehend zusammengelegt werden, wenn eine eigenständige Organisation eines eSports Bereich für die entsprechende(n) Hochschule(n) nicht (mehr) möglich ist. Ob eine Hochschul-Vereinigung die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, orientiert sich an den Maßstäben des “§ 1.1.1.4. Institutionen”. Insbesondere muss dargelegt werden, dass sich die einzelnen Institutionen darum bemühen, zum darauffolgenden Semester eine eigenständige Organisation wiederherzustellen. Studentische Standortvertreter und offizielle Vertreter der Hochschule sollen die Erforderlichkeit der Maßnahme begründen. Die Zusammenlegung gilt für 6 Monate und kann auf Antrag verlängert werden.Die Zusammenlegung liegt im Ermessen der Ligaleitung.

§ 1.1.4.3 Spielrechte für alleinstehende Spieler in ortsfremden Vereinigungen

(1) Sollte ein Spieler an einer Institution studieren, die nicht über ein eigenes Potenzial für einen eSports Bereich verfügt (beispielsweise wegen der Größe) oder wird die Teilnahme an einem bestimmten Wettbewerb von einem bestehenden eSports Bereich nicht angeboten, so kann dieser Spieler per Mail an support@uniliga.gg beantragen, für einen anderen Hochschulstandort im Wettbewerb anzutreten. Er wird durch Genehmigung seitens der Ligaleitung als Spieler dieser Hochschule behandelt. Die Genehmigung liegt im Ermessen der Ligaleitung. Folgendes gilt zu beachten:

  1. Der Spieler muss in seinem Antrag belegen können, dass es an seinem Standort (noch) nicht möglich ist, einem eSports Bereich beizutreten oder diesen zu gründen. Geeignete Bestrebungen zur Verbreitung des eSports an der eigenen Hochschule sind nachzuweisen.
  2. Sind der Hauptwohnsitz sowie der Studienort des Spielers identisch, kann der Spieler nur für einen nächstgelegenen Standort antreten. Kommen mehrere Standorte in Frage, besteht kein Wahlrecht des Spielers. Die Zugehörigkeit wird von der Ligaleitung unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls bestimmt.
  3. Sollte der Spieler seinen Hauptwohnsitz an einem anderen Ort als seinem Studienort haben, so ist maßgeblich, ob es an diesem Hochschul-Standort einen eSports Bereich gibt, sodass sich der Spieler diesem anschließen kann.
  4. Die Genehmigung gilt für 6 Monate und kann jederzeit durch die Ligaleitung zurückgenommen werden. Die Rücknahme erfolgt immer, wenn die Förderung und der Aufbau von Hochschulstandorten oder der Bestand der bereits geformten Hochschul-Organisationen gefährdet ist.
  5. Der betroffene Spieler hat alle entsprechenden Nachweise zu führen und einzureichen.

(2) Die Zuordnung von Spielern nach Absatz 1 darf den Fairen Wettbewerb der Teams nicht unangemessen stören. Maximal ein Spieler, der nach Absatz 1 zugeordnet wurde, darf als aktiver Spieler in einem Team in einem Spiel eingesetzt werden.

§ 1.1.5 Matches

Ein Match bezeichnet einen einzelnen Wettkampf im Turnier zwischen zwei Teams und kann aus mehreren Spielen bestehen.

§ 1.1.6 Spiel

Ein Spiel wird zwischen zwei Spielern ausgetragen und endet sobald ein Spieler den anderen Spieler besiegt.

§ 1.1.7 Best-of-X

Ein Best-of-X ist ein Match, das X Spiele hat und bei dem der Teilnehmer gewinnt, das die meisten Spiele gewinnt. Sobald ein Teilnehmer die benötigten Spiele gewonnen hat, endet das Best-of-X. Beispielsweise ist ein Spieler*in, das die ersten zwei Spiele in einem Best-of-3 für sich entscheidet, sofort der Gewinner des Matches.

§ 1.2 Beteiligte

§ 1.2.1 Organisation

Zur Organisation gehören alle natürlichen Personen (“Organisatoren”) der Uniliga, welche den Wettbewerb ausrichten. Diese sind von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.

§ 1.2.1.1 Ligaleitung

Die Ligaleitung ist für den Ablauf des Wettbewerbs verantwortlich und steht für alle Fragen zur Verfügung. Zur Ligaleitung gehören:

  • Keno „Blu“ Meyer
  • Marc „tySon“ Zimmermann
§ 1.2.1.2 Stream

Der Stream besteht aus den natürlichen Personen, welche an der Übertragung des Wettbewerbs beteiligt sind.

§ 1.2.1.3 Schiedsrichter

Schiedsrichter sind natürliche Personen, welche von der Organisation dazu autorisiert sind, die Einhaltung und Umsetzung dieses Regelwerks zu überwachen.

§ 1.2.2 Teilnehmer

§ 1.2.2.1 Spieler

Jede natürliche Person, die an einer deutschen Hochschule eingeschrieben ist, ist berechtigt am Wettbewerb teilzunehmen. Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung zum Wettbewerb wird diese Person als Spieler bezeichnet und mit seinem angemeldeten Account assoziiert. Der Spieler hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Account stets einsatzbereit ist. Die Nutzung eines anderen Accounts ist ausgeschlossen.

§ 1.2.2.2 Vereinigungen

Vereinigungen sind ein Zusammenschluss von verschiedenen Institutionen, die ein oder mehrere Teams verwalten. Eine Gründung als eingetragener Verein ist zur Anerkennung als Vereinigung nicht erforderlich.

Eine Vereinigung muss nach §1.1.4.1 – §1.1.4.3 beantragt und von der Ligaleitung genehmigt werden.

§ 1.2.2.2.1 Angehörigkeit

Ein Spieler kann nur einer Vereinigung angehören, wenn er bei einer Institution eingeschrieben ist, die dieser Vereinigung angehört.

§ 1.2.2.3 Clubs, Vereine und Hochschulgruppen

Clubs, Vereine und Hochschulgruppen können ein oder mehrere Teams verwalten und werden wie eine Vereinigung behandelt. Eine Gründung als eingetragener Verein ist zur Anerkennung nicht erforderlich.

§ 1.2.2.4 Unangemessene Spielernamen

Sollte uns ein unangebrachter Spieler- oder Teamname auffallen, werden Teilnehmer im Regelfall abgemahnt und zur Namensänderung aufgefordert. Darüber hinaus könnt ihr jederzeit an support@uniliga.gg melden, wenn ihr euch von einem Namen beleidigt fühlt oder ihn für unangemessen haltet.

Hier ist eine grobe Liste dessen, was wir für unangemessen halten:

  • Namen, die Hassreden, Schimpfwörter oder Obszönitäten entweder implizit oder explizit vorschlagen
  • Namen, die sich auf historische, ethische oder politisch unangemessene Zusammenhänge schließen lassen
  • Namen, die Beleidigungen, groteske Bilder und starke Vulgarität enthalten

Spieler- und Teamnamen können von uns jederzeit abgemahnt werden und müssen anschließend abgeändert werden. Bei Regelverletzung oder Nichteinhaltung dieser Auflagen, behalten wir uns die Disqualifikation des Spielers oder Teams vor. Einzelfallentscheidungen werden von Uniliga Admins oder der Ligaleitung getätigt und sind für alle Teilnehmer bindend.

§ 1.3 Gültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Regelwerks unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Regelwerks im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt wurde.

§ 1.4 Regeländerungen

Die Ligaleitung behält sich das Recht vor, das Regelwerk in dringenden Fällen zu ändern oder zu erweitern. Kurzfristige Änderungen werden den Teams per Discord übermittelt.

§ 1.5 Nicht definierte Regeln

Sollten während des Wettbewerbs Probleme auftreten, welche im Regelwerk nicht definiert sind, entscheidet die Ligaleitung.

§ 1.6 Unvorhersehbare Ausnahmefälle

In unvorhersehbaren Ausnahmefällen behält sich die Ligaleitung das Recht vor, Teile des Regelwerks außer Kraft zu setzen, deren Anwendung eine ordentliche Weiterführung des Wettbewerbs für alle Beteiligten (i.S.d. § 1.2) in erheblichem Maße erschweren oder unmöglich machen würde.

§ 1.7 Grundlegende Verpflichtungen

Mit der Teilnahme am Wettbewerb erkennen alle Teilnehmer dieses Regelwerk und den Strafenkatalog (siehe Anhang) an und verpflichten sich, Anweisungen der Schiedsrichter und der Organisation zu folgen.

Die Auslegung des Regelwerkes liegt alleine im Ermessen der Schiedsrichter, der Organisation und als höchster Instanz der Ligaleitung. Solche Ermessensentscheidungen können die nachfolgenden Regeln ersetzen, wenn diese dem Erhalt des Wettbewerbsgedanken entsprechen.

§ 1.7.1 Verhalten

Jeder Spieler hat anderen Spielern, Schiedsrichtern und der Organisation gebührenden Respekt entgegenzubringen. Beleidigungen, unfaires und/oder respektloses Verhalten gegenüber Spielern, Schiedsrichtern und der Organisation werden/wird nicht toleriert.

§ 1.7.2 Weitergabe eines Accounts

Die Weitergabe eines Benutzeraccounts oder Blizzard Accounts ist nicht zulässig und kann zum Ausschluss des entsprechenden Spielers oder des gesamten Teams, vom Turnier bzw. Wettbewerb, führen.

§ 1.7.3 Spielversion

Jeder Spieler muss die aktuellste Version von “Hearthstone” installiert haben und hat dafür Sorge zu tragen, sich frühzeitig über neue Updates zu informieren und diese auf sein System aufzuspielen. Die aktuelle Version des Spiels bestimmt Blizzard durch den Launcher.

Patchen ist unter normalen Umständen keine gültige Begründung, um eine Spiel zu verzögern. Die aktuellste Version darf durch Patches oder Drittprogramme und dergleichen nicht verändert werden, soweit dies nicht durch dieses Regelwerk als zulässig gilt.

§ 1.7.4 Datenschutz

Alle Teilnehmer sind damit einverstanden, wenn Daten (z.B. Spielernamen, Teamlogos und Vergleichbares) auf den Webpräsenzen der UEG und deren Partner zum Zwecke der Präsentation der Liga, veröffentlicht werden. Das gleiche gilt für Social-Media-Kanälen und vergleichbare Kanäle. Des weiteren können die Datenschutzrichtlinien der UEG unter diesem Link eingesehen werden: https://www.uniliga.gg/datenschutzerklaerung/

§ 1.7.5 Öffentliches Auftreten / Spieler- und Teamnamen / Sponsoren

Alle Teams sind dafür verantwortlich, dass ihre Sponsoren, Spieler- und Teamnamen, Logos und öffentliches Auftreten nicht gegen geltende Gesetze, Rechte Dritter oder das generelle Anstandsgefühl, insbesondere den Sportsgeist, verstoßen.

§ 1.8 Kommunikation

Die wettbewerbsrelevante Kommunikation zwischen Ligaleitung und Teilnehmern erfolgt per E-Mail (support@uniliga.gg). Zum informellen Austausch gibt es für die Liga-Teilnehmer außerdem einen Discord-Channel (https://discord.gg/WXxfxCW), welcher von der Ligaleitung verwaltet wird. Anfragen, die über Discord gestellt werden, haben keine Priorität und gelten als nicht gestellt. Werden die Fragen seitens der Ligaleitung beantwortet, gelten ausschließlich die per E-Mail gesendeten Antworten.

Sollte eine E-Mail an die Ligaleitung geschickt werden, wird eine Eingangsbestätigung an den Absender gesendet. Sollte diese Eingangsbestätigung nicht ankommen, muss der Absender damit rechnen, dass seine Mail nicht angekommen ist. In diesem Fall muss sofort ein Mitglied der Ligaleitung (§ 1.2.1.1) über Discord kontaktiert werden.

Der Beitritt des Uniliga Hearthstone Discord Servers ist verpflichtend: (https://discord.gg/WXxfxCW

(Wichtig: Dieser ist nicht zu verwechseln, mit dem offiziellen Uniliga Discord!) 

§ 1.8.1 Kommunikationspflicht

Um eine faire Absprache zu gewährleisten ist die Anwesenheit auf dem offiziellen Discord-Server (https://discord.gg/WXxfxCW)während des jeweiligen Cups verpflichtend. Die Kommunikation findet in dem dafür vorgesehenen Kanal statt.

 

§ 1.9 Anmeldung

Um sich für einen Qualifikations-Cup oder ein Turnier anzumelden, müssen sich die Spieler über die Turnierplattform www.toornament.com anmelden und eine Registrierung abschicken. Der Link zu den Anmeldeseiten wird auf Discord bekannt gegeben und auf unserer Website veröffentlicht.

Über die Informationsseite ist ersichtlich, ab wann eine Registrierung möglich ist und über das Feld “Register to tournament” gelangt man weiter zum Anmeldebogen. Bei Problemen mit der Anmeldung können im Zweifel Anmeldungen über support@uniliga.gg angefragt werden.

Alle Spieler müssen die Anmeldung wahrheitsgemäß ausgefüllt haben. Falsche und/oder unvollständige Angaben können zur Unzulässigkeit der Teilnahme des Teams am Wettbewerb oder zum Ausschluss führen.

§2 Das Turnier

§ 2.1 Termine

Die Termine werden schriftlich festgehalten und auf Discord angekündigt. Des Weiteren sind diese auf der Turnierplattform einzusehen und über Discord mitgeteilt.

Die Start-Uhrzeiten werden über Discord angekündigt.

§ 2.2 Turnierplattform: “Toornament”

Die Organisation bedient sich zur Umsetzung des Spielbetriebs und der Organisation von Turnieren der Plattform www.toornament.com.

§ 2.2.1 Adden von Spielern

Damit Teilnehmer miteinander in Kontakt treten können, müssen diese sich in Hearthstone bzw. im BattleNet als Freund hinzufügen. Den dafür benötigten Battletag (Nickname#Nummer) findet man in Toornament in den Profilen der Teilnehmer (Durch anklicken des Namens).

§ 2.3 Wettbewerbsstruktur

Die Spielzeit der Wettbewerbe orientiert sich an den in Deutschland üblichen Semestern.

§ 2.3.1 Studi-Cups

Es werden einzelne Studi-Cups veranstaltet, bei denen am Ende ein/e Sieger*in aus den TOP 8 im Finale ermittelt wird.

§ 2.3.2 Format der StudiCups

Der Studi-Cup wird in mehreren Gruppenphasen ausgepielt. Es treten immer jeweils mindestens 4 und maximal 8 Spieler*innen in einer Gruppe gegeneinander an. Eine Gruppenphase besteht aus jeweils 3 Runden. Dabei werden die einzelnen Runden bis zum Ende gespielt und die Spieler erhalten je nach Platzierung pro Spiel folgende Punkte:
1. = 10
2. = 8
3. = 6
4. = 4
5. = 3
6. = 2
7. = 1
8. = 0

Die endgültigen Platzierungen wird aus der Summe der Punkte aus den 3 Runden ermittelt. Die besten 4 Spieler*in mit den meisten Punkten qualifizieren sich für die nächste Runde.

Sollten zwei oder mehrere Spieler die gleiche Anzahl an Punkten haben, entscheidet die höhere Anzahl an besseren Platzierungen in den drei Runden.

§ 2.3.3 Finale / TOP 8

Die TOP 8 nach den Gruppenphasen spielen in 3 Runden den Sieger des Turniers aus. Dabei werden die einzelnen Spiele bis zum Ende gespielt und die Spieler erhalten je nach Platzierung pro Spiel folgende Punkte:
1. = 10
2. = 8
3. = 6
4. = 4
5. = 3
6. = 2
7. = 1
8. = 0

Die endgültigen Platzierungen wird aus der Summe der Punkte aus den 3 Finalspielen ermittelt. Der /die Spieler*in mit den meisten Punkten gewinnt das Turnier.

Sollten zwei oder mehrere Spieler die gleiche Anzahl an Punkten haben, entscheidet die höhere Anzahl an besseren Platzierungen in den drei Finalspielen.

§ 2.4 Preise

(1) Teams haben 14 Tage nach Erhalt des “Meldebogens zur Preisausgabe” Zeit, den Meldebogen auszufüllen. Der Versand erfolgt innerhalb der Frist von einem Monat nach Abschluss des letzten Uniliga Liga-Wettbewerbs im Laufenden Semester (Beginn eines neuen Semesters sind der 1.3. und der 1.9. eines Jahres). 

Die Ausgabe soll innerhalb von 90 Tage, spätestens jedoch 180 Tage, nach dem Ende des Liga-Wettbewerbs erfolgen. 

(2) Die Sachpreise werden an den Captain oder Manager ausgegeben. Das Team kann auch einen anderen Empfänger benennen. Captain oder Manager vertreten das Team. 

(3) Liegen 10 Wochen nach Ablauf der 14 tägigen Frist zur Ausfüllung des Meldebogen keine Daten oder unvollständige Daten vor, verfällt der Preisanspruch. 

(4) Preisgelder sollen an die Clubs, Vereine oder Hochschulgruppen ausgezahlt werden. Der Vorstand ist stellvertretend Empfangsberechtigt. Das Team kann auch einen anderen Empfänger benennen. Captain oder Manager vertreten das Team. Für Preisgeldauszahlungen gelten Absatz 1 – 3 im Übrigen entsprechen. 

(5) Die Ligaleitung behält sich außerdem das Recht vor, Preise eines Teilnehmers bei dringendem Verdacht auf Cheating oder Betrug komplett oder in Teilen zu streichen.

§ 3 Ablauf eines Matches

§ 3.0.1 Match

Die Spieler*innen wählen zu Beginn eines Spiels aus den zur Auswahl bereitgestellten Helden einen aus. Mit diesem muss das Spiel gespielt werden.

§ 3.0.2 Finale / TOP 8

Die einzelnen Spiele werden im Finale bis zum Ende gespielt. Jede/r Spieler*in hat in jedem Spiel eine Platzierung gemäß der Reihenfolge im Spiel.

§ 3.0.3 Match-Ergebnisse

Nach Ende eines Spiels muss der / die Gewinner*in auf der Turnierseite in der Cup Status Box melden, indem alle Sieger einer Gruppe einen Punkt erhalten, alle anderen 0 Punkte. Es sollten auch Screenshots des Spielergebnisses als Beweis hochgeladen werden.

§ 3.0.4 Screenshots

Jeder Teilnehmer muss Screenshots als Beweismittel zu jeder Situation machen, über die es zu urteilen gilt. Zudem sollte jeder Spieler einen Screenshot vom Ende seiner absolvierten Spiele als Beweismittel speichern. Diese sind bis zum Ende des Turniers aufzubewahren und müssen bei Nachfrage eines Schiedsrichters zur Verfügung gestellt werden.

§ 3.0.5 Unentschieden/ Draw/ Tie

Sollte ein Spiel damit enden, dass beide Spieler zeitgleich ausscheiden, gilt die Platzierung, die einem das Spiel zugewiesen hat.

§ 3.0.6 Match-Ergebnisse

Nach Ende eines Spiels muss der / die Gewinner*in auf der Turnierseite in der Cup Status Box melden. Es sollten auch Screenshots des Spielergebnisses als Beweis hochgeladen werden.

§ 3.1 Vor Matchbeginn

Die Spieler müssen sich vor Matchbeginn und auf Discord oder Hearthstone kontaktieren und falls vonnöten Battle-Tags austauschen.

Der/die jeweils als Gruppenerste/r gelistete Spieler*in eröffnet als Gruppenleitung die Gruppe und lädt alle anderen Spieler*innen ein.

Alle Spiele müssen auf dem EU Hearthstone / BattleNet Server ausgespielt werden.

§ 3.1.1 Nichtantreten

Falls einer der Spieler 10 Minuten nach dem festgelegten Spieltermin auf Discord nicht erreichbar ist, hat der gegnerische Spieler das Recht einen „default win“ zu beantragen, indem er sich an einen Schiedsrichter wendet. Screenshots müssen in jedem Fall gespeichert werden.

§ 3.1.2 Zuschauer

Natürlichen Personen ist es nur erlaubt einem Spiel im Spectator-Modus anzuschauen, wenn beide Spieler diesem zugestimmt haben. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Veranstalters der Uniliga zulässig. Weisungen des Veranstalters sind bezüglich der Übertragung Folge zu leisten. Die Veranstalter Uniliga sorgen für die regelmäßigen Übertragungen der Spiele. Diese können live oder als Replay erfolgen.

 

§ 3.2 Während des Matches

§ 3.2.1 Hilfsmittel

Decktracker und andere ähnliche Tools zur Unterstützung der Spieler*innen sind erlaubt. Nicht erlaubt sind Disconnect Tools.

§ 3.2.2 Verbindungsabbrüche/ Disconnects

Falls ein/e Teilnehmer*in einen Verbindungsabbruch hat und nicht in der Lage sein sollte rechtzeitig wieder in das Spiel zurückzukommen, wird dieses als Niederlage für diese/n gewertet, der den Verbindungsabbruch hatte. Alle Teilnehmer*innen einer Gruppe können sich einigen das Spiel neu zu starten. Der Spieler mit dem Verbindungsabbruch hat während eines Spiels insgesamt 5 Minuten um zurück ins Spiel zu kommen. Längeres Warten ist nach den ausdrücklichen Einverständnisen der wartenden Spieler*innen möglich.

§ 3.2.3 Züge während Verbindungsabbrüchen

Falls während eines Verbindungsabbruchs Züge ausgespielt werden, sind diese gültig.

§ 3.2.4 Pause innerhalb eines Matches

Mit der Zustimmung aller Teilnehmer*innen einer Gruppe kann eine Pause von maximal 10 Minuten innerhalb eines Matches genommen werden.

§ 3.3 Nach dem Match

Es obliegt den Spielern, das Spielergebnis einzutragen und in Toornament zu überprüfen. Sollte das Ergebnis nicht übereinstimmen, muss sich der Spieler an einen Schiedsrichter wenden. Screenshots müssen als Beweise vorgelegt werden.

§ 3.4 Proteste

Es sollte in jedem Fall vor Austragung des Spiels versucht werden Kontakt mit der Ligaleitung oder einem Schiedsrichter herzustellen (vgl. § 1.2.1.3).

Sachverhalte, die vor Beginn eines Matches bekannt sind, müssen vor Beginn des Matches durch einen Protest beanstandet werden, sonst verfällt dieses Protestrecht.

Sollte ein Protest vor einem Match eingereicht werden, wird dieses Match zunächst ausgespielt, solange von der Ligaleitung nichts anderes angeordnet wird.

Bei Unregelmäßigkeiten während oder nach dem Match, muss ein Protest bis zu 48 Stunden nach Matchbeginn eingereicht werden, sonst verfällt dieses Protestrecht.

Insbesondere bei einem Protest gelten die üblichen Verhaltensformen und die Netiquette.

§ 4 Sonderregelungen Stream

§ 4.1 Allgemeines

Während des Wettbewerbs werden ausgewählte Matches auf dem Twitch-Kanal des Veranstalters gestreamt. Für gestreamte Matches gelten besondere Regelungen.

§ 4.2 Gestreamte Matches

Gestreamte Matches der Gruppenphase sind zeitlich gebunden und können nicht verlegt werden. Sollte eines der eingetragenen Teams nicht in der Lage sein, zu der festgelegten Zeit spielen zu können, so muss das Team dies spätestens zwei Wochen vor dem eigentlichen Termin per Mail (support@uniliga.gg) mitteilen. In diesem Fall wird ein Ersatz-Match gesucht, und die betroffenen Teams werden benachrichtigt.

§ 4.2.1 Gestreamte Spiele

Zu Beginn jedes Spieltages werden Spiele ausgewählt, die bei positiver Rückmeldung der Spieler gestreamt werden. Spieler können sich jederzeit freiwillig melden, dass ihr Spiel gestreamt werden soll. Spiele, welche sich für den Stream bereitgestellt haben oder dafür ausgewählt wurden, können nicht ohne Zustimmung eines Schiedsrichters verschoben werden.

Die Teilnehmer verpflichten sich dazu sich an die Vorgaben zu halten und einen möglichst reibungslosen Stream zu ermöglichen.

§ 4.3 Verhalten beim Stream

Alle Spieler, die an einem gestreamten Spiel beteiligt sind, sind angehalten, das Ende ihrer Spiele nicht vorzeitig zu kommentieren, insbesondere nicht im Twitch-Chat.

§ 4.4 Fremdstreams

Sollte eine Liveübertragung der UEG angeboten werden, darf das gezeigte Match von keinem anderen Stream übertragen werden.

Liveübertragungen anderer Turnier- und Wettbewerbsspiele, dürfen von Drittparteien online übertragen werden. Dazu müssen Rahmenbedingungen und Auflagen der UEG als einverstanden erklärt und diesen zugestimmt werden. Die Rahmenbedingungen werden vor dem Start der Liga veröffentlicht und es muss ihnen über ein Formular zugestimmt werden. 

Für Privatstreams greift jederzeit, unabhängig von einem Livestream der UEG, die folgende Regelung:

Für Privatstreams mit einem Delay von 3 Minuten muss, sofern alle rechtlichen Vorgaben beachtet werden, kein zusätzlicher Antrag eingereicht werden und es darf aus der privaten Sicht (Spielersicht/POV) übertragen werden.

Genauere Informationen sind auf der Uniliga Homepage zu finden:
https://www.uniliga.gg/fremdstream-regelung/

§ 5 Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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