Fremdstream Regelung

Sommerseason 2024

Version 26.03.2024

Regeländerungen:

07.10.2021

§ 4.5.3 Übertragung von Wettbewerben – Der*die Sendende hat sich über die Fremdstream-Umfrage bei der Uniliga registriert

§ 4.5.3 Übertragung von Wettbewerben (2) – Delay Zeit von Valorant und Wild Rift hinzugefügt

§ 4.5.3.1 Übertragung aus Spielersicht/ Point of View (PoV) (4) – Der Streamtitel sollte angeben um welchen Wettbewerb und Titel der Uniliga es sich handelt. (5) PoV-Sendende müssen sich bei der Uniliga über die Fremdstream-Umfrage registrieren.

§ 4.5.4 Registrierung – Registrierung ist nun per Google-Umfrage möglich

§ 4.5.3 Übertragung von Wettbewerben (2) – Delay Zeit von Rainbow Six Siege und Legends of Runeterra hinzugefügt

§ 4.5.4 Registrierung (2) – Ablauf auf neuen Arbeitsablauf angepasst

02.06.2019:
§ 4.5.3.1 Übertragung aus Spielersicht/ Point of View (PoV) (5) – „können“ zu „müssen“ geändert

31.05.2019:
§ 4.5.3 Übertragung von Wettbewerben (2) – Delay Zeit von CS:GO auf 2 Minuten angepasst

28.10.2022:
§ 4.5.3 Übertragung von Wettbewerben (2) – Delay Zeit für Simracing ergänzt (0 Minuten)

Präambel

Die nachfolgenden Bestimmungen ermöglichen es Teilnehmern*innen der Uniliga und Dritten, Inhalte der Spiele oder Wettbewerbe der Uniliga auf Streamingplattformen (wie z.B. Twitch.tv) live zu übertragen. Diese Regelungen dienen zudem als Grundlage, um – soweit möglich – jeder Sendung ein höheres Reichweitenpotential zu ermöglichen. Die Sendenden haben die Verantwortung für gesendete Inhalte. Jede Übertragung soll dem Wohl der Uniliga dienen.

§ 4.5.1 Geltungsbereich

Die Bestimmungen gelten weltweit für jede Sendung eines Inhalts, der zu den Spielen oder Wettbewerben der Uniliga gehört.

§ 4.5.2 Definitionen

  1. “Streaming” ist die gleichzeitige Übertragung und Wiedergabe von Video- und Audiodaten über Internet und Rechnernetzwerke.
  2. “Streamingplattform” ist eine Webpräsenz, die es ermöglicht, gleichzeitige Übertragungen und Wiedergaben von Video- und Audiodaten über Internet und Rechnernetzwerke durchzuführen.
  3. “Streamingchannel” ist ein durch Benennung individuell gekennzeichneter Bereich auf der Webpräsenz der Streamingplattform.  
  4. “Sendung” ist ein Stream, der einem bestimmten Inhalt gewidmet ist.
  5. “Sendender” ist der*diejenige, der*die für die Sendung verantwortlich ist. In der Regel ist der*die Inhaber*in des Streamingchannels auch der*die Verantwortliche.
  6. “PoV-Sendender” ist der*diejenige, der*die eine Sendung seines*ihres eigenen Sichtbereichs (Point of View) während eines Spiels durchführt.
  7. “Publisher” oder “Entwickler” sind Personen, die Videospiele entwickeln und verbreiten.

§ 4.5.3 Übertragung von Wettbewerben

(1) Die Übertragung der Wettbewerbe der Uniliga ist nicht erlaubt, es sei denn, alle nachfolgenden Bedingungen sind erfüllt:

  1. Das zu übertragende Spiel wird nicht bereits auf einem offiziellen Uniliga-Kanal gesendet,
  2. Der*die Sendende hat sich über die Fremdstream-Umfrage bei der Uniliga registriert,
  3. Von beiden teilnehmenden Parteien des zu übertragenden Spiels wurde die Erlaubnis zur Übertragung erteilt,
  4. Der Streamtitel gibt an, dass es sich um ein Ligaspiel der Uniliga handelt,
  5. Die Richtlinien der Streamingplattform, des Publishers und sonstiger Dritter, die mit der Sendung berührt werden, werden beachtet,
  6. Urheberrechte Dritter werden nicht verletzt und
  7. Das Uniliga-Logo wird während der Übertragung von spielerischen Inhalten dauerhaft eingeblendet.

(2) Während jeder Übertragung müssen die folgenden Auflagen erfüllt werden:

  1. Die Übertragung muss verzögert zum eigentlichen Spiel stattfinden. Die Mindestverzögerung für die einzelnen Spiele beträgt:
    • League of Legends: 3 Minuten
    • CS:GO: 2 Minuten
    • Hearthstone: 10 Minuten
    • Overwatch: 3 Minuten
    • Rocket League: 0 Minuten
    • Rainbow Six Siege: 3 Minuten
    • Legends of Runeterra: 10 Minuten
    • Valorant: 2 Minuten
    • Wild Rift: 3 Minuten
    • F1 22: 0 Minuten
  1. Sofern ein Spiel nicht in der obigen Liste aufgeführt ist, ist eine Mindestverzögerung von 3 Minuten notwendig.
  2. Falls die Verzögerung durch das Spiel nicht schon automatisch bereitgestellt wird, muss sie mit Hilfe geeigneter Software manuell eingestellt werden.
  3. Die Nichteinhaltung dieser Punkte kann zu einem Sendeverbot führen.

(3) Jede*r, der*die mit der Sendung des Verantwortlichen in Berührung kommt, hat anderen Spielern*innen, Schiedsrichtern*innen und Organisationen gegenüber gebührenden Respekt entgegenzubringen. Beleidigungen, unfaires und/oder respektloses Verhalten gegenüber Spielern*innen, Schiedsrichtern*innen und Organisationen führen zum Sendeverbot.
Bei fortlaufender Zuwiderhandlung können Spieler*innen oder Teams, die dem Verantwortlichen zugeordnet werden, von den Spielen und Wettbewerben der Uniliga ausgeschlossen werden.

§ 4.5.3.1 Übertragung aus Spielersicht/ Point of View (PoV)

(1) Jegliche*r teilnehmende*r Spieler*in darf sein*ihr eigenes Gameplay streamen, solange diese Partie nicht von einem offiziellen Uniliga-Kanal übertragen wird. Der*die Spieler*in ist für die Sendung seines*ihres Gameplays und alle Inhalte seiner*ihrer Sendung allein verantwortlich.
(2) Der*die Spieler*in muss die die Richtlinien der Streamingplattform, des Publishers und sonstiger Dritter, die mit der Sendung berührt werden, beachten.
(3) Der*die Spieler*in darf Urheberrechte Dritter nicht verletzen.
(4) Der Streamtitel sollte angeben um welchen Wettbewerb und Titel der Uniliga es sich handelt.
(5) PoV-Sendende müssen sich bei der Uniliga über die Fremdstream-Umfrage registrieren.
(6) Der*die Spieler*in hat anderen Spielern*innen, Schiedsrichtern*innen und Organisationen gebührenden Respekt entgegenzubringen. Beleidigungen, unfaires und/oder respektloses Verhalten gegenüber Spielern*innen, Schiedsrichtern*innen und Organisationen führen zum Sendeverbot. Bei fortlaufender Zuwiderhandlung kann der*die Spieler*in von den Spielen und Wettbewerben der Uniliga disqualifiziert bzw. ausgeschlossen werden.

§ 4.5.4 Registrierung

(1) Die Registrierung stellt sicher, dass zusammengearbeitet werden kann. Sie ermöglicht es der Uniliga, im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf Sendungen aufmerksam zu machen. Sie ist erforderlich, um etwaige Rechtsverletzungen nachzuvollziehen. Registrierte können unentgeltliche Unterstützung der Uniliga in Anspruch nehmen, soweit diese verfügbar sind.
(2) Der Anfragende füllt die Google-Umfrage aus, in der die nötigen Informationen zur Erteilung der Fremdstreamlizenz erhoben werden. Nur durch vollständige und wahrheitsgemäße Angaben kann eine Lizenz ausgestellt werden. Die Registrierung wird durch das Absenden der Umfrage abgeschlossen. Der*die Anfragende erhält nach der Registrierung über die Google-Umfrage Zugriff auf einen Link, welcher den Download der Uniliga Stream-Assets möglich macht (siehe (3)). Die Registrierung gilt lediglich für das laufende Semester, in dem die Registrierung vorgenommen wird.
(3) Dem*der Verantwortlichen wird überlassen:

  1. Das Stream-Logo der Uniliga, dass lediglich für registrierte Twitch-Channel und das registrierte Semester genutzt werden darf. Das Logo darf für keine weiteren Zwecke genutzt werden. Die Registrierten erhalten keine weiteren Rechte am Logo. Es darf insbesondere nicht für Printmedien verwendet und weitergeben werden. Beabsichtigen Verantwortliche das Logo zu anderen Zwecken zu nutzen, ist eine Anfrage an die Uniliga zwingend erforderlich.
  2. Overlays, soweit verfügbar, die nur für das registrierte Semester genutzt werden dürfen. Hinsichtlich der Beschränkungen gilt § 4 Abs. 3 Nr. 2 entsprechend.

(4) Registrierte werden auf der Internetpräsenz der Uniliga angezeigt, sobald die Möglichkeit verfügbar ist.
(5) Registrierte können ihren Stream auf dem Community-Discords der Uniliga posten.

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