Streamassets Nutzungsbedingungen

Nutzung des Uniliga Teilnehmerlogos
Version 15.04.2020

Parteien dieser Nutzungsvereinbarung sind
der im Antrag genannte Club/Team, im folgenden Nutzer
(vertreten durch den angegebenen Verantwortlichen)
und die UNI eSports GmbH, im folgenden Uniliga.

§ 1 Leistungen

Die Uniliga überlässt dem*der Nutzer*in das Teilnehmerlogo (siehe Anhang), damit der*die Nutzer*in diese in registrierten Fremdstreams zu Präsentationszwecken, seiner*ihrer Wettbewerbsteilnahme an den Wettbewerben der Uniliga, nutzen kann. Die Überlassung ist auf den Zeitraum der Winterseason 2021  beschränkt. Danach ist der*die Nutzer*in verpflichtet sämtliche Kopien des Logos zu löschen. Andere oder eine abgewandelte Version des Logos der Uniliga, darf der*die Nutzer*in nicht nutzen. Insbesondere darf er*sie das Logo nicht Dritten überlassen oder es in irgendeiner Form abwandeln, verändern oder dergleichen.

§ 2 Nutzungsrechte

(1) Der*die Nutzer*in ist befugt das Teilnehmerlogo in seinem*ihrem, bei der Uniliga registrierten Stream, für Übertragungen mit Uniliga-relevanten Inhalten, während des Nutzungszeitraumes einzubinden. 

Darüber hinaus darf das Logo nicht genutzt werden.  

(2) Der*die Nutzer*in darf das Teilnehmerlogo nicht im Zusammenhang mit Marken oder Inhalten einblenden, die in rechtswidriger Art und Weise auffällig geworden sind. Darüber hinaus, darf das Teilnehmerlogo nicht mit jugendgefährdenden Inhalten in Zusammenhang gebracht werden. Dazu zählen insbesondere Marken oder Inhalte, die illegale Bezüge haben und/oder auf Alkohol, Waffen, Pornografie, Sexualität oder Gewalt Bezug nehmen. 

§ 3 Verstöße

Verstößt der*die Nutzer*in gegen diese Nutzungsbedingungen, erlischt das Nutzungsrecht. Nehmen mit dem*der Nutzer*in assoziierte Teams an Wettbewerben der Uniliga teil, kann die Uniliga, bei Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen, diese Teams disqualifizieren.

§ 4 Kündigung

(1) Die Uniliga kann das Nutzungsrecht jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. 

(2) Die Vertragspartner können das Nutzungsrecht mit der Frist von einem Monat kündigen.

§ 5 Haftungsbeschränkung

(1) Die Uniliga haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Uniliga – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden.

(3) Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.

(4) Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.

(5) Soweit die Haftung nach Ziffern 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitwirkenden.

§ 6 Haftungsfreistellung 

(1) Der*die Nutzer*in verpflichtet sich die Uniliga und ihre Tochtergesellschaften, mit ihr verbundene Unternehmen, leitende Angestellte und Direktoren von sämtlichen Ansprüchen, Klagen, Schäden, Verlusten, Verbindlichkeiten und Kosten (einschließlich Beratungshonoraren) freizustellen, schadlos zu halten und sie abzuwehren, die direkt oder indirekt durch eine Nutzung und/oder den Missbrauch des Teilnehmerlogos oder durch einen Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung durch den*die Nutzer*in entstehen oder sich ergeben.

(2) Die Uniliga behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die uneingeschränkte Abwehr und Kontrolle in jeder Sache zu übernehmen, die andernfalls durch die Freistellung dem Nutzer unterliegen. In diesem Fall ist der Nutzer zur Kooperation verpflichtet.

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