Rocket League Teilnahmebedingungen

Uniliga 2022 Teilnahmebedingungen Rocket League
Version: 1.1.

A. Präambel

Die nachfolgenden Bestimmungen und Regelungen betreffen das Vertragsverhältnis über die Turnierteilnahme zwischen den Teilnehmern*innen (§ 3) und der UNI eSports GmbH (nachfolgend: dem Veranstalter oder die Uniliga) für den Fall der Turnierteilnahme. 

Es handelt sich hierbei um die Teilnahme an der Uniliga Rocket League Sommerseason 2020 (nachfolgend: der Wettbewerb). 

Das Bedingungswerk ist zur besseren Übersicht in die Abschnitte allgemeine Bestimmungen (Abschnitt B) und Regelungen des eSport-Wettbewerbs (Abschnitt C) gegliedert. Abschließend findet ihr unsere Datenschutzbestimmungen, die ebenso auf unserer Internetpräsenz aufrufbar sind, in Abschnitt D.

B. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Anmeldung

  1. Teilnehmer*innen melden sich zum Wettbewerb über den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Link an. Anmeldungen, die den Veranstalter auf einem anderem Weg erreichen, muss der Veranstalter nicht berücksichtigen. 
  2. Mit der Anmeldung schließt der*die Teilnehmer*in einen Dienstvertrag mit der Uniliga ab und erklärt sich mit den vorliegenden Regelungen einverstanden.
  3. Ohne Einverständnis mit diesen Regelungen ist die Teilnahme nicht möglich. Für den Wettbewerb gilt ergänzend das Regelwerk des jeweiligen Wettbewerbs (Abschnitt C).

§ 2 Leistungen 

  1. Der Veranstalter verpflichtet sich zur Durchführung eines Wettbewerbs, wie er unter “Abschnitt C. Der Wettbewerb” beschrieben wird. Mangels Nachfrage können der Wettbewerb oder Bestandteile des Wettbewerbs abgesagt werden. 
  2. Der*die Teilnehmer*in verpflichtet sich zu den Spielen des Wettbewerbs rechtzeitig anzutreten. Einzelheiten und insbesondere der Ablauf des Wettbewerbs bestimmen sich nach „Abschnitt C. Der Wettbewerb“. Nimmt der*die Teilnehmer*in die ihm ordentlich angebotene Leistung nicht wahr, hat er*sie keine Leistungsansprüche. 

§ 3  Teilnehmer*innen

Jede natürliche Person, die an einer deutschen Hochschule eingeschriebene*r Studierender ist, ist berechtigt am Wettbewerb teilzunehmen. Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung zum Wettbewerb wird diese Person als Spieler*in bezeichnet und mit seinen*ihren angemeldeten Accountdaten assoziiert. Der*die Spieler*in hat dafür Sorge zu tragen, dass sein*ihr Account stets einsatzbereit ist. Es gelten darüber hinaus die weiteren Bestimmungen zum*r Teilnehmer*in im Rahmen des Wettbewerbs (Abschnitt C § 1.2.2 Teilnehmer).

§ 4 Leistungsänderungen 

  1. Der Veranstalter darf Änderungen und Anpassungen nicht wider Treu und Glauben herbeiführen. 
  2. Der Veranstalter kann Änderungen und Anpassungen der Turnierleistungen abweichend von „Abschnitt C. Der Wettbewerb“ vornehmen, um den Wettbewerb aufrecht zu erhalten oder zu fördern. Änderungen und Anpassungen bis hin zur befristeten Unterbrechung oder Absage des Wettbewerbs sind möglich im Falle höherer Gewalt, Pandemie, nationalen Gesundheitskrisen, Krieg oder vergleichbaren Katastrophen.

§ 5 Rücktritt

  1. Teilnehmer können jederzeit von der Turnierteilnahme zurücktreten. 
  2. Treten Teilnehmer nicht zum Wettbewerb oder eines Bestandteil des Wettbewerbs an, gilt dies mit Rücksicht auf den Turnierablauf als Rücktritt.

§ 6 Angebote Dritter 

  1. Die Uniliga kooperiert mit Dritten und behält sich vor mit weiteren Dritter zu kooperieren (z.B.Publisher, Software, Werbung, usw.). 
  2. Soweit der*die Teilnehmer*in Angebote Dritter annimmt, wird die Uniliga nicht Vertragspartner oder in sonst einer Weise Teil der Vertragsbeziehung (z.B. Vertreter oder Erfüllungsgehilfe).

§ 7 Kosten

Die Teilnahme am Wettbewerb hat keine Startgebühr. Niemand ist berechtigt, unmittelbar oder mittelbar Kosten mit der Anmeldung in der Uniliga zu verbinden. 

§ 8 Werbung für Angebote der Uniliga

Wir verwenden Teilnehmer*innendaten für eigene Zwecke, um Teilnehmer*innen auf unsere weiteren Dienstleistungen wie Turniere, Umfragen und Uniliga-Angebote hinzuweisen. Der Verwendung kann jederzeit widersprochen werden. 

Wenn der*die Teilnehmer*in keine E-Mailnachrichten erhalten will, kann er*sie der Verwendung widersprechen, indem er*sie eine E-Mail an support@uniliga.gg sendet. Als Betreff soll “Widerspruch Uniliga Hinweise” gewählt werden.

§ 9 Zustimmung zur Datenerhebung und -verwertung

  1. Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung sowie für Informationen über weitere Uniliga-Angebote. Es handelt sich hierbei um die vom Mitglied im Rahmen der Anmeldung angegebenen Daten wie: Vor- und Nachname, E-Mailadresse, Geburtsdatum, Universitätszugehörigkeit
  2. Die Verarbeitung der im Rahmen dieses Vertrags erhobenen Teilnehmer*innendaten erfolgt im Einklang mit der DSGVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Werbeaktionen. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, wird der Veranstalter hierfür gesondert eine Einwilligung bei dem Mitglied einholen. Hinsichtlich des Umfangs und Zwecks der Datenerhebung sowie der Aufklärung über die Betroffenenrechte wird im Übrigen auf die Datenschutzhinweise des Veranstalters verwiesen (Abschnitt D).
  3. Alle Teilnehmer*innen sind damit einverstanden, wenn Daten (z.B. Spielernamen, Teamlogos und Vergleichbares) auf den Webpräsenzen des Wettbewerbs und deren Partner zum Zwecke der Präsentation des Turniers, veröffentlicht werden. Das gleiche gilt für Social-Media-Kanälen und vergleichbare Kanäle. Des weiteren können die Datenschutzrichtlinien des Veranstalters unter Abschnitt D eingesehen werden.

§ 10 Weitere Bestimmungen – der Wettbewerb und die Wettbewerbsregeln

Die Regelungen des „Abschnittes C“ gelten für die Durchführung des Wettbewerbs als vereinbart. Sie werden auch Wettbewerbsregeln genannt. Die Darstellung in eigenem Abschnitt und Gliederung dient lediglich der Übersichtlichkeit.

§ 11 Netiquette und Hausrecht 

  1. Alle Teilnehmer*innen eines Teams sind dafür verantwortlich, dass sie selbst oder Spieler- und Teamnamen, Logos und öffentliches Auftreten nicht gegen geltende Gesetze, Rechte Dritter oder das generelle Anstandsgefühl, insbesondere den Sportsgeist, verstoßen.
  2. Die Uniliga hat das Hausrecht. Bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen, Regelwerke oder Gesetze kann die Uniliga den*die Teilnehmer*in auch ohne Abmahnung dauerhaft oder kurzzeitig vom Wettbewerb ausschließen und ein Hausverbot erteilen.
  3. Die Uniliga hat das Recht, Beiträge des*r Teilnehmers*in und bereit gestellte Inhalte abzuändern oder zu entfernen, sofern sie gegen Teilnahmebedingungen, Regelwerke oder Gesetze verstoßen oder geeignet sind, der Uniliga oder einem Dritten Schaden zuzufügen.

§ 12 Teilnehmer*innensponsoren und Sponsoren Dritter 

Teilnehmer*innen sind nicht berechtigt eigene Sponsoren in den Wettbewerb zu integrieren. Jede Abbildung und Einbindung von Dritten die nicht Vertragspartner des Veranstalters sind, ist nicht gestattet. Abweichendes kann mit der Uniliga vereinbart werden.

§ 13 Haftungsausschluss 

Die Uniliga haftet nur für unmittelbare und mittelbare Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Uniliga sowie ihrer Mitarbeiter*innen und Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist, es sei denn, es handelt sich um eine Fall der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung aus zwingendem Recht, insbesondere nach Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt. 

§ 14 Haftungsfreistellung 

  1. Der*die Teilnehmer*in ist verpflichtet, die Uniliga von Ansprüchen freizustellen, die der Uniliga wegen eines Verhaltens des*r Teilnehmers*in entstehen (beispielsweise bei Weitergabe eines von Dritter Seite urheberrechtlich geschützten Logos oder Bildes). Von der Freistellung sind auch die notwendigen Kosten, die im Zusammenhang mit der Abwehr von Ansprüchen entstehen, insbesondere Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe, erfasst. 
  2. Der*die Teilnehmer*in ist verpflichtet, die Uniliga von der Rechtsverletzung und deren  Umstände unverzüglich zu informieren. Alle der Sachverhaltsaufklärung dienlichen Inhalte, Dokumente und sonstigen Materialien sind der Uniliga zu überlassen.

§ 15 Rechtswahl und Gerichtsstand 

  1. Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich der Wirksamkeit des Vertrages gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich der Wirksamkeit des Vertrages ist der Sitz des Veranstalters, soweit gesetzlich zulässig.

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch nicht der Vertrag im Gesamten unwirksam. Vielmehr sind die Beteiligten verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmung, eine Vereinbarung zu treffen, die dem gewollten rechtlichen Ergebnis und dem erstrebten wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt.

§ 17 Sonstiges

Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform oder elektronischer Form. Dies gilt auch für die Aufhebung der Formklausel selbst.

C. Der Wettbewerb

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